Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hinweismedien
1. Vertragsgegenstand
1.1
KING GOLF GmbH (im Folgenden KG genannt) erstellt Hinweismedien. Der Auftraggeber kann
eine oder mehrere dieser Werbemedien zu Werbezwecken nutzen, indem er KG reprofähige
Dateien, Logos oder Grafiken zur Verfügung stellt.
1.2 Der Vertragsbeginn ist das Datum der Vertragsunterzeichnung - handschriftliche Änderungen
sowie mündliche Absprachen die nicht unter Bemerkungen verankert sind, sind nichtig und nicht
Bestandteil des Vertrages.
1.3 Die Vertragsdauer ist im jeweiligen Vertrag bestimmt und verlängert sich automatisch um die
jeweilige Laufzeit, wenn eine Kündigung nicht fristgerecht bei KG eingeht.
1.4 Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Vertragsperiode möglich. Sie
bedarf der Schriftform und ist sonst unwirksam. Elektronische Form (§126a BGB) und Textform,
auch Telefax, reichen nicht aus.
1.5 KG kann diesen Vertrag – unbeschadet einer Schadensersatzpflicht des Mieters für die Folgezeit
– fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Miete für den Zeitraum einer Zahlungsperiode in Verzug
gerät und auf schriftliche Mahnung nicht innerhalb von zwei Wochen den Rückstand ausgleicht.
2. Auftragsdurchführung, Vertragsstörung und Haftung
2.1 KG behält sich vor, Werbeinhalte nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen
abzulehnen, wenn sie gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstossen, oder eine Veröffentlichung
für KG unzumutbar ist. Soweit nicht im Einzelfall schriftlich vereinbart, wird der
Ausschluss von Wettbewerbern nicht zugesichert. KG wird aber nach Möglichkeit Werbung von
Wettbewerbern des Mieters nicht unmittelbar nebeneinander anbringen. KG ist berechtigt, die
Werbung auf einem anderen Golfclub zu installieren; dies gilt insbesondere bei Nichteinhaltung
der mit KG und dem jeweiligen Golfclub geschlossenen Vertragsbedingungen, mangeldem Kundenservice
des Golfclubs bzw. Vertragsende zwischen KG und dem jeweiligen Golfclub.
2.2 Für die rechtzeitige Lieferung des Werbeinhaltes und einwandfreie Druckunterlagen innerhalb
von 10 Werktagen nach Vertragsabschluss ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar
ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert KG unverzüglich Ersatz an. KG gewährleistet
die für Hinweismedien übliche Wiedergabequalität im Rahmen der durch das jeweilige
Medium gegebenen Möglichkeiten. Kosten für die Anfertigung von Druckunterlagen, Logos und
Zeichnungen sowie vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen
ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
2.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Werbemotive sowie deren
urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber stellt KG
insoweit von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen KG hierdurch entstehenden
Kosten frei. Eine Prüfpflicht obliegt KG nicht.
2.4 Freizeichnung: KG haftet nur dann auf Ersatz eines Sach- und/oder Vermögensschadens, wenn
einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorzuwerfen ist. Im Übrigen sind solche Schadensersatzansprüche gleich welcher Art
ausgeschlossen, auch ausservertragliche wie etwa nach § 823ff. BGB. Keinesfalls haftet KG
für mittelbare Schäden. Die gilt nicht, sobald KG eine wesentliche Pflicht verletzt hat, die sich
aus der Natur des Vertrages ergibt, und wenn durch die Beschränkung der Haftung der Vertragszweck
gefährdet wäre. KG muss dann jedoch keinesfalls mehr als der vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden ersetzen, er sei denn, KG hätte Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu
vertreten. Der Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung wirkt auch zu Gunsten derjenigen
Personen, die für KG tätig geworden sind, insbesondere also für Organvertreter, Mitarbeiter
und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Für die Beschädigung der Werbemittel durch Dritte
oder durch höhere Gewalt haftet KG nicht.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Die Miete ist für jede Zahlungsperiode im Voraus fällig.
3.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist innerhalb
einer Frist von 14 Tagen zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist
oder Zahlungsmethode vereinbart ist.
3.3 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. KG kann
bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen
und für weitere Leistungen Vorauszahlung verlangen.
4. Gerichtstand/Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von KG. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand
Düsseldorf. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Auftraggebers im Zeitpunkt
der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt, ist als Gerichtsstand Düsseldorf
vereinbart.